Gefördert wird seitens des Landes Tirol die Herstellung von Glasfaseranschlüssen in Privathaushalten.
Die Gemeinden haben ihr Glasfasernetz vielfach bis an die jeweiligen Grundstücksgrenzen verlegt, daher umfasst diese Förderung insbesondere die notwendigen Arbeiten (Grabung durch Baufirma, weitere Leerrohrverlegung) vom Anbindungspunkt des Gemeindenetzes an der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude zu dem Punkt an dem die Hausanschlussbox des Gemeindenetzes montiert wird. Eine weitere Verkabelung (zB. in andere Räume) von diesem Punkt aus, neue Router, Modems oder ähnliches, sowie allenfalls anfallende Aktivierungsentgelte der Provider oder monatliche Internetkosten werden nicht gefördert.
Förderungsnehmer können nur Privatpersonen im Bundesland Tirol sein. Dies können Eigentümer oder Mieter von Häusern oder Wohnungen sein, wobei man als Mieter auch die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen muss. Unternehmen können diese Förderung nicht beanspruchen.
Je nach Ausmaß der notwendigen Arbeiten ist die Förderung mit zwei unterschiedlichen Beträgen fixiert. Bei der Variante 1 sind das € 300,00 und bei Variante 2 sind das € 1.000,00 die seitens des Landes Tirol an den Fördernehmer rückwirkend ausbezahlt werden können.
Variante 1 betrifft die entstandenen Kosten für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung bis ins Haus.
Das können zum Beispiel Kosten sein, die von der Gemeinde für die Herstellung des Hausanschlusses verrechnet werden oder aber auch Kosten für eine notwendige Leerohrverlegung im Haus. Es müssen allerdings in diesem Fall insgesamt mindestens € 300,00 an Kosten entstanden sein.
Variante 2 betrifft die entstandenen Kosten für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich noch Grabungsarbeiten für die Verlegung eines Leerohres am Grundstück notwendig waren.
Beispiele hierfür sind dieselben wie bei Variante 1, wobei hier auch noch Kosten für Grabungsarbeiten und Leerohrverlegung am Grundstück hinzukommen. Insgesamt müssen mindestens € 1.000,00 angefallen sein.
In beiden Fällen gilt jedenfalls, dass man die entstandenen Kosten mit Rechnungen und Überweisungsbelegen nachweisen muss. Das bedeutet auch, dass eigene Arbeiten oder solche zu denen man keine Rechnung erhalten hat nicht gefördert werden.
Die Förderung kann für Hausanschlüsse beantragt werden, welche ab 11.03.2020 hergestellt wurden und die entsprechenden Kosten und Arbeiten angefallen sind, wobei der Förderantrag spätestens mit 30.11.2021 bei der Förderstelle eingelangt sein muss.
Die Förderung wird über die Webseite des Landes Tirol beantragt, dort gibt es auch weiterführende Informationen, wie die geltende Förderrichtlinie und Kontakte der Ansprechpartner beim Land zu dieser Förderung.
Die Seite ist unter diesem Link zu finden.
Auf dieser Webseite ist auch der Link zum elektronischen Antragsformular zu finden. Dort sind die entsprechenden Informationen zum Antragsteller einzugeben und in weiterer Folge auch die notwendigen Unterlagen, also die Rechnungen und Zahlungsbelege und auch eine Bestätigung der Gemeinde über die Herstellung des Hausanschlusses hochzuladen.
Weiterführende Informationen:
Homepage des Landes Tirol zur Förderung
Elektronischer Förderantrag (Homepage Land Tirol)
Förderrichtlinie (Homepage Land Tirol)
Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung:
Ing. Helmut Heis
Ing. Martin Paregger
Ing. Maria Hochenegger